Lexikon » Preisuntergrenze / Preisobergrenze
Es gilt festzustellen, mit welchem Preisangebot in Verbindung mit der Betriebsauslastung der größtmögliche Ertrag / Gewinn erwirtschaftet werden kann.
Es gilt festzustellen, mit welchem Preisangebot in Verbindung mit der Betriebsauslastung der größtmögliche Ertrag / Gewinn erwirtschaftet werden kann.