Lexikon » IHK
Es sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und dienen der Förderung der Gewerbetreibenden. Sie befassen sich mit allen Fragen des Wirtschaftslebens und betreuen die berufliche Weiterbildung.
Es sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und dienen der Förderung der Gewerbetreibenden. Sie befassen sich mit allen Fragen des Wirtschaftslebens und betreuen die berufliche Weiterbildung.