Lexikon » Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung der Betriebsstätte erfolgt in der Gemeinde, dem Landkreis oder Bezirk. Sie wird weitergeleitet an die Kammer, Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie-und Handelskammer, Handelsregistergericht.

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