Lexikon » Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag für die Berechnung der Beiträge zu Renten- und Krankenversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag für die Berechnung der Beiträge zu Renten- und Krankenversicherung.